Allgemeine Geschäftsbedingungen
FMT Engineering
Für CNC Fertigung und Bearbeitung sowie die Lieferung von Bauteilen an Geschäftskunden
Entwurf zur rechtlichen Prüfung · Stand 2. Oktober 2026
1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Herstellung, Bearbeitung und Lieferung von Bauteilen sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen Frederik Truter, handelnd unter FMT Engineering, Huxfelder Str. 8, 28879 Grasberg, Deutschland, E-Mail: info@fmt-engineering.de (nachfolgend „wir“), und unseren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind nicht für Verträge mit Verbrauchern bestimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihrer Geltung zugestimmt haben. Allein die Durchführung eines Auftrags bedeutet keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote gelten für die darin angegebene Dauer. Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, gilt das Angebot 30 Kalendertage ab Angebotsdatum. Als freibleibend oder unverbindlich bezeichnete Angebote sind nicht bindend.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme eines verbindlichen Angebots, durch unsere Auftragsbestätigung oder durch eine anderweitige Einigung zustande. Eine Bestellung, die vom Angebot abweicht, bedarf unserer Annahme.
2.3 Für den Leistungsumfang sind die vereinbarten Positionen, Mengen, Zeichnungen, Zeichnungsstände, Modelle und Spezifikationen maßgeblich. Technische Abstimmungen und Änderungen sollen zur Dokumentation in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
3 Technische Unterlagen und Fertigungsumfang
3.1 Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige, lesbare und widerspruchsfreie Fertigungsunterlagen bereit. Dazu gehören die erforderlichen Zeichnungen und CAD-Daten sowie Angaben zu Werkstoffen, Toleranzen, Passungen, Gewinden, Oberflächen und gegebenenfalls Wärmebehandlungen.
3.2 Stimmen Zeichnung, CAD-Modell und sonstige Vorgaben nicht überein, ist die betroffene Ausführung vor der Fertigung zu klären. Weder eine Zeichnung noch ein CAD-Modell erhält allein aufgrund dieser AGB automatisch Vorrang.
3.3 Wir fertigen nach den vereinbarten Anforderungen. Eine allgemeine Toleranznorm ersetzt keine ausdrücklich vereinbarten Einzel-, Form-, Lage- oder Passungstoleranzen. Sind notwendige technische Anforderungen nicht bestimmt, stimmen wir diese vor Ausführung mit dem Kunden ab.
3.4 Bei reiner Fertigung nach Kundenvorgaben verantwortet der Kunde die von ihm vorgegebene Konstruktion und deren Eignung für den vorgesehenen Einsatz. Unsere Verantwortung für die vertragsgemäße Fertigung sowie gegebenenfalls übernommene Konstruktions-, Beratungs- oder Prüfleistungen bleibt unberührt. Auf erkennbare Bedenken weisen wir hin.
3.5 Besondere Prüfungen, Messberichte, Erstmusterprüfberichte, Werkstoffzeugnisse, Rückverfolgbarkeit oder Zertifizierungen sind gesondert zu vereinbaren. Die zur Erfüllung der vereinbarten Beschaffenheit erforderlichen Fertigungs- und Qualitätsprüfungen bleiben Bestandteil unserer Leistung.
4 Änderungen und Mitwirkung
4.1 Änderungen an Zeichnungen, Mengen, Materialien oder Leistungsumfang werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Ausführung, Preis und Termin abgestimmt. Mehrleistungen werden nicht allein aufgrund dieser AGB ohne Vereinbarung berechnet.
4.2 Benötigte Freigaben, Informationen und beigestellte Teile stellt der Kunde rechtzeitig bereit. Verzögert sich dadurch die Ausführung, passen die Parteien den Termin unter Berücksichtigung der Verzögerung und einer erforderlichen erneuten Produktionsplanung angemessen an. Wir informieren den Kunden über die Auswirkungen.
4.3 Gesetzliche Ansprüche wegen unterlassener Mitwirkung oder Annahmeverzugs bleiben bestehen. Zusätzliche Kosten werden nur aufgrund einer Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs berechnet.
5 Materialien und Bauteile des Kunden
5.1 Beigestellte Materialien und Bauteile müssen für die vereinbarte Bearbeitung geeignet und ausreichend gekennzeichnet sein. Erforderliche Werkstoffangaben und vorhandene Zeugnisse übermittelt der Kunde mit der Beistellung. Über außergewöhnlich hohe Werte oder nicht ersetzbare Einzelstücke ist vor Auftragserteilung zu informieren, damit Schutzmaßnahmen abgestimmt werden können.
5.2 Unsere Eingangskontrolle umfasst die im Auftrag vereinbarten Prüfungen und erkennbare Unstimmigkeiten. Eine chemische Analyse, zerstörende Prüfung oder Prüfung auf verborgene Materialfehler ist ohne besondere Vereinbarung nicht geschuldet. Erkennbare Bedenken teilen wir dem Kunden mit.
5.3 Die Haftung für Beschädigung oder Verlust beigestellter Gegenstände richtet sich nach Abschnitt 12. Ein pauschaler Haftungsausschluss für beigestellte Gegenstände wird nicht vereinbart.
5.4 Über Rückgabe, Aufbewahrung oder Entsorgung von Restmaterial und nicht verwendeten Kundenteilen wird eine Vereinbarung getroffen. Wiederverwendbare Kundenteile werden ohne Zustimmung des Kunden nicht entsorgt.
6 Externe Bearbeitung und Oberflächen
6.1 Wir dürfen geeignete Unterauftragnehmer für die Erfüllung des Auftrags einsetzen, soweit keine persönliche Leistungserbringung oder andere Einschränkung vereinbart wurde. Unsere vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bestehen.
6.2 Für Oberflächen- und Wärmebehandlungen sind die vereinbarten Verfahren, Anforderungen und gegebenenfalls zulässigen Maßänderungen maßgeblich. Passflächen, Gewinde, abzudeckende Bereiche und Anforderungen an Maße nach Behandlung sind vor Ausführung festzulegen, soweit dies für die vertragsgemäße Fertigung erforderlich ist.
6.3 Technisch mögliche Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen entbinden uns nicht von der Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit. Die mit dem Kunden vereinbarten Grenzen bleiben verbindlich.
7 Preise und Zahlung
7.1 Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung, Transport, besondere Dokumentation und zusätzliche Leistungen werden nur dann gesondert berechnet, wenn dies vereinbart wurde. Im Angebot enthaltene Leistungen werden nicht nochmals berechnet.
7.2 Fest vereinbarte Preise werden nicht einseitig aufgrund von Material-, Energie- oder Fremdleistungskosten erhöht. Preisänderungen aufgrund einer Änderung des Auftragsumfangs bedürfen einer Vereinbarung.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, frühestens jedoch nach Lieferung oder, soweit gesetzlich erforderlich, Abnahme. Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage.
7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen, Verzugspauschale und weiterem Verzugsschaden. Rechte zur Aufrechnung und Zurückbehaltung werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
8 Lieferzeit und Leistungsstörungen
8.1 Lieferzeiten und Termine ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Werktage im Sinne unserer Angebote sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Fertigungsstandort.
8.2 Ist die Lieferzeit ausdrücklich an technische Klärung, Freigaben, Beistellungen oder eine vereinbarte Vorauszahlung geknüpft, beginnt sie nach Erfüllung dieser Voraussetzungen. Ein ausdrücklich vereinbarter fester Liefertermin wird dadurch nicht ohne Abstimmung ersetzt.
8.3 Wir informieren den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen. Lieferengpässe oder Verzögerungen eines Unterauftragnehmers entbinden uns nicht pauschal von unseren Verpflichtungen.
8.4 Unvorhersehbare, auch bei zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, die die Leistung tatsächlich verhindern, verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Wir informieren über Ursache und voraussichtliche Dauer und wirken an der Begrenzung der Auswirkungen mit. Gesetzliche Rücktritts- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8.5 Teillieferungen erfolgen nur, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Dadurch entstehende zusätzliche Versandkosten trägt der Kunde nur bei entsprechender Vereinbarung.
9 Versand und Gefahrübergang
9.1 Lieferadresse, Versandart und Versandkosten ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Die Vereinbarung „frei Haus“ bedeutet, dass wir die vereinbarten Transportkosten einschließlich Standardverpackung tragen. Eine abweichende Regelung des Gefahrübergangs ist damit allein nicht verbunden.
9.2 Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarten Lieferklauseln. Bei einem Versendungskauf kann die Gefahr nach § 447 BGB mit Übergabe an den Transporteur übergehen. Unsere Haftung für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei Verpackung oder Versand, bleibt unberührt.
9.3 Erkennbare Transportschäden sollten beim Empfang dokumentiert und uns möglichst zeitnah mitgeteilt werden, um die Schadensbearbeitung zu erleichtern. Gesetzliche Mängelrechte und Untersuchungspflichten bleiben hiervon unberührt.
10 Prüfung und Abnahme
10.1 Soweit der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft ist, gelten bei Warenlieferungen die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Dazu gehört die unverzügliche Anzeige erkennbarer Mängel nach der Untersuchung sowie verdeckter Mängel nach ihrer Entdeckung.
10.2 Soweit Werkvertragsrecht eine Abnahme vorsieht, erfolgt diese nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine allgemeine Abnahmefiktion allein aufgrund des Ablaufs einer festen Anzahl von Tagen oder einer bloßen Nutzung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
10.3 Bei der Lieferung neu herzustellender beweglicher Sachen richtet sich die rechtliche Einordnung insbesondere nach § 650 BGB. Eine werkvertragliche Abnahme wird nicht allein deshalb vorausgesetzt, weil ein Bauteil kundenspezifisch gefertigt ist.
11 Mängel und Nacherfüllung
11.1 Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Art, Umfang und Kosten der Nacherfüllung richten sich nach dem jeweils anwendbaren Kauf- oder Werkvertragsrecht. Weitere Rechte des Kunden bleiben bei Vorliegen ihrer gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
11.2 Der Kunde soll den beanstandeten Zustand nachvollziehbar beschreiben und uns die gesetzlich erforderliche Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Gesetzliche Rechte zur Selbstvornahme oder zur sofortigen Ausübung weiterer Rechte werden dadurch nicht ausgeschlossen.
11.3 Wir haften nicht für einen Zustand, der erst durch unsachgemäße Nutzung oder nachträgliche Veränderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurde. Das gilt nicht, soweit die Ursache in einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung liegt. Eine Änderung führt nicht pauschal zum Verlust aller Mängelrechte.
11.4 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung der Mängelfristen wird durch diese AGB nicht vorgenommen. Schadensersatzansprüche unterliegen ergänzend Abschnitt 12.
12 Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien richtet sich nach der jeweiligen Garantie; sie wird durch diesen Abschnitt nicht eingeschränkt.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Ausnahmen nach Ziffer 12.1 bleiben in jedem Fall unberührt. Sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt bestehen.
12.4 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Mängelrechte auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt werden durch diese Haftungsbegrenzung nicht eingeschränkt.
13 Eigentum und Fertigungsunterlagen
13.1 Von uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung für die jeweilige Lieferung unser Eigentum. Kundeneigene Gegenstände werden dadurch nicht unser Eigentum. Weitere Sicherungsrechte werden durch diese Klausel nicht begründet.
13.2 Zeichnungen, Modelle und sonstige Unterlagen des Kunden verbleiben in dessen Rechtszuständigkeit. Der Kunde räumt uns die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein. Für vom Kunden bereitgestellte Unterlagen bestätigt er, dass deren vertragsgemäße Nutzung keine ihm bekannten Rechte Dritter verletzt.
13.3 Eigene allgemeine Fertigungsmethoden, betriebsinternes Know-how, CAM-Programme und nicht gesondert beauftragte Hilfsmittel sind ohne besondere Vereinbarung nicht Teil des Lieferumfangs. Vereinbarte Rechte des Kunden an bezahlten Werkzeugen, Vorrichtungen, Programmen oder Dokumentationen bleiben unberührt.
14 Vertraulichkeit
14.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche technische und geschäftliche Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht von Dritten erlangt wurden.
14.2 Eine Weitergabe an Beschäftigte, Berater oder Unterauftragnehmer ist nur im für den Auftrag erforderlichen Umfang zulässig. Empfänger sind zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit diese Pflicht nicht bereits kraft Gesetzes besteht. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen bleiben zulässig.
14.3 Fotos von Kundenbauteilen, Zeichnungen, Kundennamen oder Projekte veröffentlichen wir nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden. Zusätzlich vereinbarte Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben maßgeblich.
15 Auftragsbeendigung und Schlussbestimmungen
15.1 Nach Vertragsschluss ist eine einvernehmliche Aufhebung möglich. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben bestehen. Bei deren Ausübung richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften; insbesondere sind ersparte Aufwendungen und anzurechnende anderweitige Erwerbe zu berücksichtigen, soweit das Gesetz dies vorsieht. Eine pauschale Pflicht zur Zahlung von 100 Prozent des Auftragswerts wird nicht vereinbart.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; diese AGB vereinbaren keinen ausschließlichen Gerichtsstand.
15.3 Werden einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen des § 306 BGB. Insbesondere treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.